Haustiere verbieten – ist das in der Schweiz erlaubt?
Haustiere in der Mietwohnung: Erfahre, wann ein Haustierverbot in der Schweiz zulässig ist, welche Ausnahmen gelten und wie Mieter korrekt vorgehen.

Haustiere verbieten – ist das in der Schweiz erlaubt?
Hund, Katze oder Kleintier – viele Mieter möchten mit ihrem Haustier wohnen. Doch im Mietvertrag steht oft:
„Haustiere verboten“ oder „nur mit Zustimmung der Verwaltung“.
Was gilt nun wirklich?
Darf der Vermieter Haustiere einfach verbieten?
In diesem Beitrag erfährst du, wann ein Haustierverbot in der Schweiz zulässig ist, welche Ausnahmen es gibt und wie du korrekt vorgehst, wenn es zum Streit kommt.
Grundsatz im Schweizer Mietrecht
Im Schweizer Mietrecht gilt:
Haustiere sind nicht automatisch erlaubt – aber auch nicht pauschal verbietbar.
Entscheidend sind der Mietvertrag und die Art des Haustiers.
Was steht im Mietvertrag?
Haustiere erlaubt
Wenn der Mietvertrag Haustiere erlaubt:
- darfst du grundsätzlich Tiere halten
- solange keine übermässigen Störungen entstehen
Haustiere nur mit Zustimmung
Sehr häufige Formulierung.
Das bedeutet:
- du musst die Zustimmung vorab einholen
- die Verwaltung darf zustimmen oder ablehnen
- eine Ablehnung muss sachlich begründet sein
Haustiere verboten
Ein generelles Verbot ist grundsätzlich zulässig –
aber nicht grenzenlos.
Kleintiere: meist erlaubt
Als Kleintiere gelten z. B.:
- Hamster
- Meerschweinchen
- Fische
- kleine Vögel
Diese dürfen in der Regel auch bei einem Verbot gehalten werden, sofern:
- sie in üblicher Anzahl gehalten werden
- keine Störungen oder Schäden entstehen
Hunde & Katzen: Einzelfall entscheidend
Bei Hunden und Katzen darf der Vermieter:
- Einschränkungen machen
- eine Bewilligung verlangen
- klare Regeln im Mietvertrag festlegen
Eine pauschale Ablehnung ohne Grund kann problematisch sein – etwa wenn:
- keine Störungen zu erwarten sind
- keine Schäden entstehen
- andere Mieter ebenfalls Haustiere halten
Wann darf der Vermieter ein Haustier verbieten?
Ein Verbot kann zulässig sein bei:
- konkreten Lärmproblemen
- hygienischen Problemen
- Schäden an der Wohnung
- begründeten Beschwerden anderer Mieter
Wichtig:
Es braucht sachliche Gründe – persönliche Vorlieben reichen nicht aus.
Darf der Vermieter ein Haustier nachträglich verbieten?
Grundsätzlich nein, wenn:
- das Haustier erlaubt war
- oder stillschweigend geduldet wurde
- und keine Probleme verursacht
Bei nachweisbaren Störungen darf der Vermieter jedoch reagieren.
Häufige Irrtümer
- „Haustiere sind immer verboten.“ ❌
- „Wenn es im Vertrag steht, ist es immer gültig.“ ❌
- „Ich darf einfach ein Tier halten und später fragen.“ ❌
👉 Besser: vorab klären und schriftlich absichern.
Was solltest du konkret tun?
- Mietvertrag genau prüfen
- Zustimmung schriftlich einholen
- Art und Grösse des Haustiers klar angeben
- tell Rücksicht auf Nachbarn nehmen
- Bei Streit die Schlichtungsbehörde kontaktieren
Warum Erfahrungen anderer Mieter helfen
Ob Haustiere akzeptiert werden, hängt oft ab von:
- der Hausverwaltung
- der Liegenschaft
- der bisherigen Praxis
Auf Trovivo kannst du:
- sehen, wie tierfreundlich Verwaltungen sind
- Erfahrungen anderer Mieter lesen
- vor dem Einzug besser einschätzen, was möglich ist
Transparenz hilft – auch für Tierhalter.
Fazit
Ein Haustierverbot ist in der Schweiz nicht pauschal, sondern vom Mietvertrag und vom Einzelfall abhängig.
Kleintiere sind meist erlaubt, Hunde und Katzen oft bewilligungspflichtig.
Wer vorab klärt, schriftlich absichert und rücksichtsvoll handelt, vermeidet Konflikte.
Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern – und ihren Vierbeinern 🐾

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