Mietzinsreduktion richtig durchsetzen: So gehst du in der Schweiz korrekt vor
Mietzinsreduktion ist in der Schweiz möglich, aber nur bei korrektem Vorgehen. Erfahre, wann ein Anspruch besteht und wie du rechtssicher vorgehst.

Mietzinsreduktion richtig durchsetzen: So gehst du in der Schweiz korrekt vor
Ein defektes Fenster, Schimmel, Lärm oder eine kaputte Heizung – viele Mieter stellen sich die Frage: Darf ich die Miete kürzen? Und wenn ja: wie richtig?
In der Schweiz ist eine Mietzinsreduktion möglich – aber nur, wenn du korrekt vorgehst. Wer einfach weniger bezahlt, riskiert Mahnungen oder sogar eine Kündigung. In diesem Beitrag zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du eine Mietzinsreduktion rechtssicher durchsetzt.
Wann hast du Anspruch auf eine Mietzinsreduktion?
Gemäss dem Obligationenrecht der Schweiz besteht Anspruch auf eine Mietzinsreduktion, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt ein Mangel an der Mietsache vor
- Der Mangel mindert den Wohnwert
- Der Mangel ist nicht selbst verschuldet
- Der Vermieter wurde über den Mangel informiert
Wichtig:
Der Anspruch entsteht ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige – nicht rückwirkend.
Typische Mängel mit Anspruch auf Mietzinsreduktion
Eine Mietzinsreduktion kommt unter anderem infrage bei:
- Schimmel oder Feuchtigkeit
- dauerhafter Lärmbelastung
- Ausfall von Heizung oder Warmwasser
- undichten Fenstern oder Türen
- defekten sanitären Anlagen
Je stärker der Mangel, desto höher fällt die mögliche Reduktion aus.
Wie hoch darf die Mietzinsreduktion sein?
Es gibt keine fixe Tabelle, aber folgende Richtwerte aus der Praxis:
- leichter Mangel: ca. 5–10 %
- mittlerer Mangel: ca. 10–25 %
- schwerer Mangel: bis 50 % (in Ausnahmefällen mehr)
Achtung:
Die Höhe ist immer eine Einzelfallbeurteilung.
Der häufigste Fehler: Miete einfach kürzen
Viele Mieter machen genau das – und geraten dadurch in Schwierigkeiten.
❌ Mietzins eigenmächtig kürzen
➡️ kann als Zahlungsverzug gelten
✅ Rechtlich korrekt:
den Mietzins hinterlegen
Mietzins hinterlegen – so funktioniert es
Die Mietzinshinterlegung ist der sicherste Weg in der Schweiz.
Schritt für Schritt:
- Mangel schriftlich melden
- Angemessene Frist zur Behebung setzen
- Frist verstreicht ohne Lösung
- Mietzins bei der zuständigen Schlichtungsbehörde hinterlegen
- Antrag auf Mietzinsreduktion stellen
Der Mietzins wird erst freigegeben, wenn:
- der Mangel behoben ist oder
- eine Einigung erzielt wird
Was, wenn der Vermieter nicht einverstanden ist?
Dann entscheidet:
- zuerst die Schlichtungsbehörde
- bei Bedarf das Mietgericht
Viele Fälle lassen sich bereits in der Schlichtung klären – kostenlos und ohne Anwalt.
Rückwirkende Mietzinsreduktion – geht das?
Grundsätzlich gilt:
- ❌ keine Reduktion ohne vorgängige Mängelanzeige
- ✅ Reduktion möglich ab Meldedatum, auch wenn der Mangel schon vorher bestand
Merke:
Mängel immer sofort melden.
Kündigungsrisiko – musst du Angst haben?
Nein – wenn du korrekt vorgehst.
Eine Kündigung als Reaktion auf:
- eine Mängelanzeige
- eine Mietzinshinterlegung
- ein Schlichtungsgesuch
kann als missbräuchlich gelten.
Warum Transparenz entscheidend ist
Viele Mieter erleben dieselben Probleme – oft bei denselben Verwaltungen.
Auf Trovivo kannst du sehen:
- ob andere Mieter Mietzinsreduktionen durchsetzen mussten
- wie Verwaltungen reagieren
- ob Probleme systematisch auftreten
Wissen schützt – besonders vor dem Einzug.
Fazit
Eine Mietzinsreduktion ist in der Schweiz möglich – aber nur mit der richtigen Vorgehensweise. Wer strukturiert handelt, Fristen setzt und rechtlich sauber bleibt, stärkt seine Position deutlich.
Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern, bessere Entscheidungen zu treffen.

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