Mietrechte und Pflichten

    Nachmieter abgelehnt – war das in der Schweiz rechtens?

    Nachmieter abgelehnt? Erfahre, wann Vermieter in der Schweiz einen Nachmieter ablehnen dürfen und wann du trotzdem aus dem Mietvertrag kommst.

    5. Januar 20263 Min. Lesezeit
    Nachmieter abgelehnt – war das in der Schweiz rechtens?

    Nachmieter abgelehnt – war das in der Schweiz rechtens?

    Du hast einen Nachmieter gefunden, alle Unterlagen eingereicht – und trotzdem sagt die Hausverwaltung Nein.
    Viele Mieter fragen sich dann: Darf der Vermieter das einfach ablehnen?
    Oder: Bin ich jetzt trotzdem an den Mietvertrag gebunden?

    In diesem Beitrag erfährst du, wann die Ablehnung eines Nachmieters in der Schweiz rechtens ist, welche Voraussetzungen gelten und wie du korrekt reagierst.


    Grundsatz im Schweizer Mietrecht

    Im Schweizer Mietrecht gilt ein klarer Grundsatz:

    Wenn du einen zumutbaren Nachmieter stellst, kannst du vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden – auch wenn der Vermieter ihn nicht akzeptiert.

    Entscheidend ist nicht die Unterschrift des Nachmieters, sondern dessen Zumutbarkeit.


    Wann ist ein Nachmieter zumutbar?

    Ein Nachmieter gilt als zumutbar, wenn er:

    • zahlungsfähig ist
    • bereit ist, den Mietvertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen
    • keine objektiven Risiken für den Vermieter darstellt

    Wichtig:
    Persönliche Sympathie, Alter oder Herkunft spielen keine Rolle.


    Wann darf der Vermieter einen Nachmieter ablehnen?

    Eine Ablehnung kann rechtens sein, wenn:

    • die Bonität ungenügend ist
    • der Nachmieter den Vertrag ändern möchte
    • zu viele Personen einziehen würden
    • berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen

    ➡️ Die Ablehnung muss sachlich begründet sein.


    Wann ist die Ablehnung nicht rechtens?

    Problematisch ist eine Ablehnung, wenn:

    • keine Begründung geliefert wird
    • der Nachmieter objektiv geeignet ist
    • nur „interne Gründe“ genannt werden
    • der Vermieter lieber teurer neu vermieten möchte

    In diesen Fällen bleibst du nicht haftbar.


    Was passiert, wenn der Nachmieter abgelehnt wird?

    Wenn der Nachmieter:

    • zumutbar war
    • bereit gewesen wäre, einzuziehen

    dann gilt:

    • du bist ab dem vorgeschlagenen Datum nicht mehr mietzinspflichtig
    • auch dann nicht, wenn der Vermieter neu vermietet oder die Wohnung leer stehen lässt

    ⚠️ Wichtig:
    Alles muss schriftlich belegbar sein (Unterlagen, E-Mails, Datum).


    Wie viele Nachmieter musst du stellen?

    In der Praxis gilt:

    • ein geeigneter Nachmieter reicht meist aus
    • bei Grenzfällen kann ein zweiter sinnvoll sein

    👉 Gesetzlich gibt es keine fixe Anzahl.


    Häufige Irrtümer

    „Der Vermieter darf frei entscheiden.“
    ❌ Falsch – nicht bei einem zumutbaren Nachmieter.

    „Ohne Unterschrift des Nachmieters zählt es nicht.“
    ❌ Falsch – entscheidend ist die Zumutbarkeit.

    „Ich muss bis zum offiziellen Kündigungstermin zahlen.“
    ❌ Nicht zwingend.


    Was solltest du konkret tun?

    1. Nachmieter sorgfältig auswählen
    2. Unterlagen vollständig einreichen
    3. Zustimmung oder Ablehnung schriftlich verlangen
    4. Ablehnungsgrund genau prüfen
    5. Bei Zweifel die Schlichtungsbehörde einschalten

    Die Schlichtungsstelle ist kostenlos und oft sehr effektiv.


    Warum Erfahrungen anderer Mieter helfen

    Viele Mieter berichten:

    • über systematische Ablehnungen
    • über Verzögerungstaktiken
    • über Verwaltungen, die Nachmieter blockieren

    Auf Trovivo kannst du:

    • sehen, wie Verwaltungen mit Nachmietern umgehen
    • Muster erkennen
    • andere Mieter vor Problemen warnen

    Transparenz schützt vor unnötigen Kosten.


    Fazit

    Die Ablehnung eines Nachmieters ist in der Schweiz nicht automatisch rechtens.
    Wer einen zumutbaren Nachmieter stellt, kann vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen werden – auch gegen den Willen des Vermieters.

    Wer sauber dokumentiert und seine Rechte kennt, vermeidet Doppelbelastungen.
    Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern, nicht in dieselbe Falle zu geraten.

    Mieter sitzt am Tisch und prüft Unterlagen zu einem abgelehnten Nachmieter und dem Mietvertrag
    Mieter sitzt am Tisch und prüft Unterlagen zu einem abgelehnten Nachmieter und dem Mietvertrag

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    Schlagworte

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    Mietvertrag
    Vorzeitige Kündigung
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