Mietrechte und Pflichten

    Schimmel in der Wohnung: Deine Rechte in der Schweiz

    Schimmel in der Wohnung ist in der Schweiz ein Mietmangel – aber nicht immer Mietersache. Erfahre, wann Schimmel als Mangel gilt, wer verantwortlich ist und welche Schritte du als Mieter rechtlich korrekt unternehmen solltest

    31. Dezember 20254 Min. Lesezeit
    Schimmel in der Wohnung: Deine Rechte in der Schweiz

    Schimmel in der Wohnung: Deine Rechte in der Schweiz

    Schimmel in der Wohnung ist mehr als nur ein optisches Problem. Er kann die Gesundheit gefährden, Möbel beschädigen und den Wohnkomfort massiv einschränken. Trotzdem wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht, welche Rechte sie bei Schimmel haben – und wie sie korrekt vorgehen müssen, um nicht selbst haftbar gemacht zu werden.

    In diesem Beitrag erfährst du, was bei Schimmel rechtlich gilt, wer verantwortlich ist und welche Schritte du in der Schweiz unternehmen solltest.


    Wann gilt Schimmel als Mietmangel?

    In der Schweiz gilt Schimmel als Mietmangel, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:

    • Die Wohnung ist nicht mehr zum vertragsgemässen Gebrauch geeignet
    • Die Gesundheit der Bewohner wird gefährdet
    • Der Schimmel ist nicht durch falsches Verhalten des Mieters entstanden

    Typische Ursachen für einen anerkannten Mietmangel sind:

    • Bauliche Mängel (z. B. Wärmebrücken, schlechte Isolation)
    • Undichte Fenster oder Fassaden
    • Feuchtigkeit aus Nachbarwohnungen oder aus Leitungen

    Wichtig: Schimmel ist nicht automatisch Mietersache.


    Wer ist verantwortlich – Mieter oder Vermieter?

    Die Frage der Verantwortung ist einer der häufigsten Streitpunkte.

    Der Vermieter ist verantwortlich, wenn:

    • Baumängel oder Konstruktionsfehler vorliegen
    • die Wohnung ungenügend gedämmt ist
    • Feuchtigkeit von aussen oder aus Leitungen eindringt

    Der Mieter kann verantwortlich sein, wenn:

    • kaum oder gar nicht gelüftet wird
    • dauerhaft falsch oder zu wenig geheizt wird
    • Möbel direkt an kalten Aussenwänden stehen

    Praxis-Tipp:
    Oft braucht es ein Gutachten, um die Ursache eindeutig festzustellen.


    Was musst du tun, wenn du Schimmel entdeckst?

    1. Schimmel sofort melden

    Melde den Schimmel schriftlich (E-Mail oder Einschreiben) der Verwaltung oder dem Vermieter.

    2. Mangel dokumentieren

    • Fotos und Videos machen
    • Datum festhalten
    • betroffene Räume genau notieren

    3. Frist zur Behebung setzen

    Setze dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels (z. B. 14–30 Tage).


    Darfst du die Miete kürzen?

    Ja – aber nicht einfach so.

    Eine Mietzinsreduktion ist möglich, wenn:

    • der Mangel erheblich ist
    • der Vermieter informiert wurde
    • der Mangel nicht selbst verschuldet ist

    Die Höhe der Reduktion hängt vom Ausmass ab und liegt häufig zwischen 5 % und 30 %.

    Empfehlung:
    Lass dich vor einer Mietzinsreduktion rechtlich beraten, um Risiken zu vermeiden.


    Darf der Vermieter dir die Schuld geben?

    Das kommt häufig vor – und ist nicht immer gerechtfertigt.

    Viele Verwaltungen argumentieren pauschal mit:

    „Sie lüften zu wenig.“

    Dabei gilt: Der Vermieter muss beweisen, dass der Schimmel durch falsches Verhalten des Mieters entstanden ist – nicht umgekehrt.


    Schimmel und Gesundheit: Wann wird es kritisch?

    Schimmel kann besonders problematisch sein für:

    • Kinder
    • ältere Menschen
    • Personen mit Atemwegserkrankungen oder Allergien

    Bei gesundheitlichen Beschwerden solltest du:

    • ärztlichen Rat einholen
    • Symptome dokumentieren
    • den Vermieter darüber informieren

    In schweren Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.


    Warum Erfahrungen anderer Mieter wichtig sind

    Schimmel ist oft kein Einzelfall, sondern betrifft mehrere Wohnungen im gleichen Gebäude. Genau hier setzt Trovivo an.

    Auf Trovivo siehst du:

    • ob andere Mieter ähnliche Probleme hatten
    • wie Verwaltungen mit Mängeln umgehen
    • ob Schimmel, Feuchtigkeit oder schlechte Isolation häufiger vorkommen

    Transparenz schützt vor bösen Überraschungen.


    Fazit

    Schimmel in der Wohnung ist ein ernstzunehmender Mietmangel – und du bist ihm nicht schutzlos ausgeliefert. Entscheidend ist, frühzeitig zu handeln, sauber zu dokumentieren und deine Rechte zu kennen.

    Wenn du selbst Erfahrungen mit Schimmel gemacht hast: Teile sie auf Trovivo und hilf anderen Mietern, informierte Entscheidungen zu treffen.

    Schimmel in der Wohnung an der Wand neben einem Fenster – Mietvertrag und Schlüssel liegen auf dem Tisch
    Schimmel in der Wohnung an der Wand neben einem Fenster – Mietvertrag und Schlüssel liegen auf dem Tisch

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