Mietrechte und Pflichten

    Wohnungsübergabe: Was darf der Vermieter in der Schweiz verlangen?

    Wohnungsübergabe in der Schweiz: Erfahre, was Vermieter verlangen dürfen, welche Pflichten Mieter haben und wie du dich vor unberechtigten Forderungen schützt.

    6. Januar 20263 Min. Lesezeit
    Wohnungsübergabe: Was darf der Vermieter in der Schweiz verlangen?

    Wohnungsübergabe: Was darf der Vermieter in der Schweiz verlangen?

    Der Auszug steht an – und mit ihm die Wohnungsübergabe.
    Viele Mieter sind unsicher: Was muss ich wirklich machen?
    Was darf der Vermieter verlangen – und was nicht?

    In diesem Beitrag erfährst du, welche Pflichten Mieter bei der Wohnungsübergabe in der Schweiz haben, wo die Grenzen liegen und wie du dich vor unberechtigten Forderungen schützt.


    Was ist die Wohnungsübergabe?

    Die Wohnungsübergabe (auch Wohnungsabgabe genannt) ist der Moment, in dem:

    • die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben wird
    • der Zustand der Wohnung dokumentiert wird
    • allfällige Mängel festgehalten werden

    Sie ist entscheidend für:

    • die Rückzahlung der Mietkaution
    • spätere Streitigkeiten über Schäden

    Grundsatz im Schweizer Mietrecht

    Im Schweizer Mietrecht gilt:

    Der Mieter muss die Wohnung besenrein und in vertragsgemässem Zustand zurückgeben –
    nicht neu und nicht renoviert, ausser es wurde ausdrücklich vereinbart.


    Reinigung: Was ist geschuldet?

    Der Vermieter darf verlangen:

    • gründliche Reinigung von Küche und Bad
    • saubere Böden
    • gereinigte Geräte (Backofen, Kühlschrank, Dunstabzug)
    • entkalkte Armaturen

    Nicht verlangt werden darf:

    • zwingend eine professionelle Reinigungsfirma
    • ein „neuwertiger“ Zustand
    • Ersatz von altersbedingt abgenutzten Teilen

    Wichtig:
    Massgebend ist das Reinigungsergebnis, nicht wer putzt.


    Schäden vs. normale Abnutzung

    Normale Abnutzung (nicht zahlbar):

    • kleine Kratzer im Parkett
    • leichte Verfärbungen an Wänden
    • Bohrlöcher in üblichem Umfang
    • Abnutzung durch normales Wohnen

    Schäden (können verrechnet werden):

    • grosse Löcher oder mutwillige Beschädigungen
    • zerstörte Geräte
    • starke Verschmutzungen
    • unsachgemässe Veränderungen

    👉 Entscheidend sind Alter und Nutzungsdauer.


    Muss ich streichen?

    Grundsätzlich gilt:

    • kein automatischer Streichzwang

    Streichen kann verlangt werden, wenn:

    • die Wände extrem verschmutzt sind
    • unübliche oder sehr dunkle Farben verwendet wurden
    • der Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vorsieht

    ➡️ Normale Gebrauchsspuren müssen akzeptiert werden.


    Das Übergabeprotokoll: extrem wichtig

    Bei der Wohnungsübergabe solltest du:

    • ein Übergabeprotokoll verlangen
    • alles genau lesen
    • nichts unterschreiben, womit du nicht einverstanden bist
    • Vorbehalte oder Ergänzungen handschriftlich vermerken
    • Fotos und Videos machen

    Wichtig:
    Was nicht im Protokoll steht, ist später schwer durchsetzbar.


    Darf der Vermieter nachträglich Forderungen stellen?

    Nur eingeschränkt:

    • ✅ bei versteckten Mängeln
    • ❌ bei offensichtlichen Mängeln, die bei der Übergabe nicht erwähnt wurden

    👉 Nachträgliche pauschale Forderungen sind oft nicht zulässig.


    Häufige unzulässige Forderungen

    🚩 neue Böden nach normaler Nutzung
    🚩 Ersatz alter Geräte
    🚩 volle Kosten trotz überschrittener Lebensdauer
    🚩 pauschale Abzüge ohne Belege


    Was tun bei Streit an der Übergabe?

    1. Ruhe bewahren
    2. Nichts unter Druck unterschreiben
    3. Vorbehalte klar festhalten
    4. Mietkaution nicht vorschnell freigeben
    5. Falls nötig die Schlichtungsbehörde einschalten

    Warum Erfahrungen anderer Mieter helfen

    Viele Probleme bei der Wohnungsübergabe:

    • wiederholen sich bei denselben Verwaltungen
    • treten systematisch auf
    • betreffen ganze Liegenschaften

    Auf Trovivo kannst du:

    • Erfahrungen zur Wohnungsabgabe teilen
    • sehen, wie Verwaltungen vorgehen
    • andere vor unfairen Forderungen warnen

    Transparenz schützt – besonders beim Auszug.


    Fazit

    Bei der Wohnungsübergabe darf der Vermieter nicht alles verlangen.
    Wer seine Rechte kennt, sauber dokumentiert und ruhig bleibt, ist klar im Vorteil.

    Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern, unnötigen Ärger zu vermeiden.

    Mieter und Vermieter prüfen bei der Wohnungsübergabe den Zustand der Wohnung und halten Mängel im Übergabeprotokoll fest
    Mieter und Vermieter prüfen bei der Wohnungsübergabe den Zustand der Wohnung und halten Mängel im Übergabeprotokoll fest

    Mieter und Vermieter prüfen bei der Wohnungsübergabe den Zustand der Wohnung und halten Mängel im Übergabeprotokoll fest
    Mieter und Vermieter prüfen bei der Wohnungsübergabe den Zustand der Wohnung und halten Mängel im Übergabeprotokoll fest

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    Schlagworte

    Wohnungsübergabe
    Wohnungsabgabe
    Mietrecht Schweiz
    Übergabeprotokoll
    Mietkaution
    Normale Abnutzung

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